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Zielsetzungen

Grundsätzlich gilt als übergeordnete Zielsetzung in der ergotherapeutischen Behandlung die

 

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

 

Die individuell angepassten Zielsetzungen werden im Erstgespräch so konkret als möglich zusammen festgelegt und im Behandlungsverlauf fortlaufend evaluiert.

Die ergotherapeutische Behandlung will grundsätzlich:

 

  • Ressourcen aufdecken

  • die persönliche Situation berücksichtigen (Rollen, Zuständigkeiten usw.)

  • eine Tages- und Wochenstruktur aufbauen

  • erfassen und fördern der momentanen Handlungsfähigkeit

  • kognitive Fähigkeiten fördern

  • Reflexion anstossen

  • soziale Fähigkeiten fördern und stärken

  • den persönlichen Ausdruck (verbal und nonverbal) ermöglichen

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